CLEMENS ERBEN GMBH - Umzugsunternehmen Koblenz CLEMENS ERBEN GMBH - Umzugsunternehmen Koblenz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, Verbrauchern, juristischen Personen des öffentliches Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
 
II. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Absenders werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Unsere Angebote werden nach der Umzugsgutliste und Besichtigung von uns erstellt. Unsere Angebote beziehen sich stets nur auf die in der Umzugsgutliste aufgeführten Gegenstände (Umzugsgut), die für das Umzugsgut im Angebot aufgeführten Kubikmeterangaben (Ladungsumfang) sowie die im Angebot unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung” angegebenen Leistungen und Nebenleistungen. Weder in der Umzugsgutliste noch in der Rubrik „Leistungsbeschreibung” angegebenes Umzugsgut, Leistungen oder Nebenleistungen sind von unserem Angebot und dem vereinbarten Entgelt nicht erfasst und vom Absender zusätzlich zu vergüten. Zusätzlich zu vergüten sind insbesondere auch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Ist der Absender jedoch ein Verbraucher, zählt stets auch die Ausführung sonstiger, auf den Umzug bezogener Leistungen wie die Verpackung und die Kennzeichnung des Umzugsgutes zu unserer Leistung, auch wenn dies nicht gesondert als Leistung aufgeführt ist.
3. Wir sind berechtigt, einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranzuziehen.
4. Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.
5. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Absenders an uns zu übermitteln.
6. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von uns gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Absender übersandt. Von den weitergehenden gesetzlichen Informationspflichten sind wir freigestellt.
 
III. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit unserer Rechnung nicht verrechenbar.
 
IV. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an uns auszuzahlen.
 
V. Transport – und Umzugsgutversicherung
Bei Beschädigung des Umzugsgutes während des Umzugs durch uns besteht eine Versicherung gemäß § 7 Güterkraftverkehrsgesetz.
 
VI. Haftung
1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Beförderung von Umzugsgut gemäß den §§451 ff. HGB.
2. Unsere Haftung wegen Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut ist auf einen Höchstbetrag von 620,00 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
 
VII. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Wasch -, Spülmaschinen, Kühlschränke, Plattenspieler, Fernseh -, Radio – und HiFi – Geräte, EDV–Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung sind wir nicht verpflichtet.
 
VIII. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haften wir nur für sorgfältige Auswahl.
IX. Elektro – und Installationsarbeiten
Unsere Mitarbeiter sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel – und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet und hierzu auch nicht berechtigt.
 
X. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders gegenüber unserem Unternehmens haben wir nicht zu verantworten. Gleiches gilt bei Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen gegenüber zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Mitarbeitern.
 
XI. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes durch uns ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
 
XII. Haftung des Absenders
Der Absender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, Schäden und Aufwendungen unseres Unternehmens, die verursacht werden durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, durch Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Urkunden, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere eine Zollabfertigung vor der Ablieferung des Gutes erforderlich sind sowie durch das Unterlassen einer allgemeinen, formlosen Unterrichtung über eine von dem Gut ausgehende Gefahr, zu ersetzen. Ist der Absender ein Verbraucher, hat er die Schäden und Aufwendungen nur zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
 
XIII. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
1. Das vereinbarte Entgelt ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
2. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
 
XIV. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber unseren Ansprüchen aus dem Umzugsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht.
 
XV. Abtretung
Wir sind auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die uns aus dem von uns abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an ihn abzutreten.
 
XVI. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung des Umzugsguts durch uns gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden dem Absender auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
 
XVII. Rechtswahl ; Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Absender Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Ort unserer vom Absender mit dem Transport beauftragten Niederlassung. Wir sind auch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
 
XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
 

 
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0 261 - 88 900-0

   
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